Nachbarschaftslärmschutz

Belästigung durch Nachbarschaftslärm tritt relativ häufig auf, wenn unterschiedliche Interessen und Verhaltensweisen aufeinandertreffen. Insbesondere für Gaststätten, Clubs, Veranstaltungsorte etc. kann die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte beim Schallschutz über die wirtschaftliche Existenz bestimmen.

Um hier das Konfliktpotential zu verringern, stehen wir Ihnen als Ingenieurdienstleister beratend zur Seite. Ob im Außenschallschutz bei Fenstern, Wänden und Dächern oder im Innenschallschutz bei Luft- oder Trittschall: Wir erarbeiten nach Auswertung der Schallpegelmessungen unter Eliminierung der aufgetretenen Fremdgeräusche wirksame Konzepte zur Reduzierung der Lärmbelastung.

So führen wir beispielsweise eine Einpegelung und messtechnische Überwachung von Beschallungsanlagen aller Art bei Veranstaltungen jeglicher Größenordnung nach gesetzlichen Richtlinien durch. 

Nach einer detaillierten und qualifizierten Aufstellung der Emissionsquellen bewerten wir auf Grundlage der aktuellen Normung und Rechtsprechung die Messergebnisse und erstellen schalltechnische Gutachten nach DIN 4109 für Industrie, Firmen, Gerichte und Privatpersonen.

Darüber hinaus entwerfen wir bau- und raumakustische Konzepte und beraten Sie zu allen Ausführungsplanungen zum baulichen Schallschutz, damit bereits in der Rohbauphase Mängel behoben werden können.

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